Luftfrachtspeditionen – Spedition mit Flugzeug
Wer seine Waren mit dem Flugzeug versendet, der benötigt die Hilfe von hierauf spezialisierten Luftfrachtspeditionen. Diese übernehmen die Beförderung von Gütern mithilfe eines Flugzeuges, dass aufgrund seiner Größe sehr gut geeignet ist, große Waren mit großer Anzahl zu befördern. In diesem Beitrag verraten wir alles wissenswerte hierüber.
Rechtliches zur Spedition mit einem Flugzeug
Das Geschäft mit der Flugzeugspedition ist in Deutschland in §453 des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Dieser besagt, dass die Spedition dazu verpflichtet ist, die Versendung des Produktes zu organisieren. Der Versender des Produktes ist verpflichtet, den hierauf notwendigen Betrag an den Spediteur zu bezahlen. Wird eine Ware nicht über ein hierauf spezialisiertes Unternehmen versendet, sondern beispielsweise über eine Privatperson, die auch nicht im Handelsregister eingetragen ist, so findet §453 HGB keine Anwendung. Dagegen finden die §343 bis §372 Anwendung, die sich mit allgemeinen Vorschriften befassen. Diese befassen sich mit den Geschäften von Kaufleuten, die ein entsprechendes Handelsgewerbe betreiben.
Umfang der Flugzeugspedition
Je nachdem, welches Unternehmen beauftragt wird, sind die im Endpreis enthaltenen Leistungen ganz unterschiedlich. Es lässt sich keine Regel ausmachen, was von einem Unternehmen alles übernommen wird, sondern es hängt vom Einzelfall ab. Allgemein wird, wie im Gesetz schon angedeutet, der Transport organisiert. Ob dabei die Gebühren, die beispielsweise für den Zoll eventuell anfallen, schon im Endpreis enthalten sind oder nicht, hängt ganz von dem Unternehmen ab. Ob die Waren in dem anderen Land bis zum Verbraucher gebracht werden, oder dieser das Material am Flughafen abholen muss, ist auch sehr unterschiedlich. Allgemein kann gesagt werden, dass sich die Spedition mit Flugzeug um alle Fragen rund um den Transport kümmert.
Fassen wir die Ergebnisse zusammen: Eine Spedition mit einem Flugzeug übernimmt den Transport einer Ware auf dem Luftweg. Dabei sind die gesetzlichen Grundlagen der Tätigkeit im Handelsgesetzbuch in den §343 bis §372 sowie in §453 geregelt. Welche Leistungen angeboten werden, hängt vom jeweils betrachteten Einzelfall ab.